Württembergische Walking Football Meisterschaft Turnierbestimmungen
Stand: Juni 2025
1. Veranstalter
Veranstalter ist der Württembergische Fußballverband.
2. Grundsätze
Soweit diese Bestimmungen keine Abweichungen vorsehen, wird nach den internationalen Fußball-Regeln der FIFA, sowie der Satzung und den Ordnungen des wfv gespielt.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur Mitgliedsvereine des wfv und Sportgruppen die innerhalbe der fußballverbandlichen Grenzen Württembergs in einem Verein organisiert sind. Anderweitige Meldungen können mit der Rücksprache des Ausschusses für Freizeit- und Breitensport für den Wettbewerb zugelassen werden.
4. Anzahl der Spieler
Eine Mannschaft besteht aus maximal 12 Spielenden, von denen sich 6 gleichzeitig auf dem Spielfeld befinden dürfen. Gespielt wird in geschlechtergemischten Teams. Das Auswechseln von Spielenden ist gestattet und muss im Bereich der Mittellinie erfolgen. Auswechslungen sind nur in Spielunterbrechungen mit Anmeldung beim Schiedsrichter möglich. Rückwechsel sind zugelassen.
5. Turniermodus
Das Turnier wird in der Regel im Modus „jeder gegen jeden“ ausgetragen. Bei mehr als sieben Mannschaftsmeldungen kann alternativ in einer Gruppenphase gespielt werden. Der Sieger eines Spiels erhält drei Punkte, bei Unentschieden erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Besteht zwischen zwei oder mehr Mannschaften nach den Spielen Punktgleichheit, entscheidet a) das im direkten Vergleich erzielte Ergebnis. Ist auch diese gleich, entscheiden b) die Tordifferenz. Besteht auch dann noch Gleichheit, zählt c) die Anzahl erzielter Tore. Falls dann noch erforderlich, entscheidet d) ein Strafstoßschießen.
6. Spieldauer / Anstoß
Die Spielzeit beträgt mindestens 15 Minuten. Jedes Spiel beginnt mit dem Anstoß der im Spielplan erstgenannten Mannschaft. Die Turnierleitung behält sich eine Änderung der Spielzeit vor.
7. Spielentscheidung durch Strafstoßschießen
Beide Mannschaften haben abwechselnd je fünf Torschüsse auszuführen. Es wird ausgelost, welche Mannschaft den ersten Torschuss ausführt.
Wenn beide Mannschaften nach Ausführung von je fünf Torschüssen die gleiche Anzahl von Toren erzielt haben, werden die Torschüsse in der gleichen Reihenfolge und mit denselben Schützen fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat. Ansonsten gelten die Regeln des wfv.
8. Persönliche Strafen
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Der Schiedsrichter kann einen Spieler verwarnen und darüber hinaus auf Dauer (gelb/rote bzw. rote Karte) des Spielfeldes verweisen. Wird ein Spieler infolge zweier Verwarnungen (gelb-rot) im selben Spiel des Feldes verwiesen, so ist er im nächsten Turnierspiel seiner Mannschaft wieder spielberechtigt. Bei einer roten Karte ist der Spieler für das gesamte Turnier nicht mehr teilnahmeberechtigt und es erfolgt eine Meldung an die wfv-Sportgerichtsbarkeit.
9. Schiedsgericht
Für die Entscheidung von Streitfragen bei Turnieren ist ein Schiedsgericht von drei Personen zu bilden, das aus der Turnieraufsicht als Vorsitzendem und zwei Beisitzern besteht. Ein Mitglied des Schiedsgerichts muss dem veranstaltenden Verein angehören. Kein Verein darf im Schiedsgericht mit mehr als einer Person vertreten sein. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist unanfechtbar. Dies gilt insbesondere für die Wertung von Spielen. Den Mitgliedern des Schiedsgerichts ist es nicht gestattet, bei Entscheidungen von Streitfragen mitzuwirken, wenn ihr eigener Verein betroffen ist. In solchen Fällen ist ein Vertreter zu berufen.
10. Schiedsrichter
Die Spiele werden von Schiedsrichtern des Württembergischen Fußball-Verbandes geleitet.
11. Ausrüstung der Spieler
Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder für einen anderen Spieler gefährlich sind (einschließlich jeder Art von Schmuck). Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus Trikot, Hose und Fußbekleidung.
12. Abseits
Die Abseitsregel gemäß der Regel 11 der Fußball-Regeln wird aufgehoben.
13. Spielfeld
Die Spiele werden auf einem Feld von 42 x 21 Metern ausgetragen. Die Torgröße beträgt 0,90 x 1,80 Meter. Die Markierung für den Strafstoß befindet sich 12 Meter vom Tor entfernt.
14. Qualifikation
Der Sieger der Württembergischen Walking Football Meisterschaft ist Württembergischer Meister. Einen weiterführenden Wettbewerb gibt es nicht.
